01.02.07
Impressumspflicht in E-Mails
Mit E-Mails können Firmen viel Geld sparen. Sie kommen in wenigen Sekunden an, kosten kein Porto und sind auch sonst einfach praktisch. Ein neues Gesetz sorgt aber jetzt für Aufregung und Ärger in vielen Unternehmen.
Es geht um ein Gesetz, das seit diesem Jahr neue Angaben für Geschäftsbriefe vorschreibt. Was bisher auf dem echten Briefpapier ganz unten steht, muss ab sofort auch in einer E-Mail zu finden sein! Konkret ist das zum Beispiel Name, Rechtsform und Sitz der Firma, das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer.
Das reicht aber nach dem neuen Gesetz noch nicht! In der Mail müssen auch alle Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsvorsitzenden genannt werden. Und zwar mit Vor- und Nachnamen.
Betroffen sind alle schriftlichen Mitteilungen nach außen, unabhängig davon, an wen das Schreiben gerichtet ist. Eine Ausnahme gibt es nur für bereits bestehende Geschäftsbeziehungen.
Hintergrund:
Die Impressumspflicht wird vom "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" vom 10. November 2006 geregelt.
Das Gesetz als PDF-Dokument
Quelle: br-online.de